Veröffentlicht am 5. Juni 2026 von RKP
Geplante Pflegeneuordnung gefährdet die Versorgung, belastet die Betroffenen und bringt Pflegedienste in Existenznot
Der gestern (4. Juni 2026) bekannt gewordene Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz schlägt erwartungsgemäß hohe Wellen. Auch wir in der Koordination und im Sprecherkreis der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und des Netzwerks „ZukunftPflege NRW“ wollen (müssen) uns in den kommenden Tagen und Wochen mit dem Thema befassen, da wir davon überzeugt sind, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht in Kraft treten darf. Wir wollen Position(en) beziehen und Einfluss nehmen.
Nach der gestrigen Ad-Hoc-Stellungnahme von Christian Schultz heute ein „Tacheles-Statement“ von Christian Westermann aus der Perspektive eines Unternehmers, der seit Jahren erfolgreich gegen alle Widerstände einen auf Wundversorgung spezialisierten ambulanten Pflegedienst betreibt. Er ist Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, Geschäftsführer der Engel vonne Ruhr – Ambulante Pflege GmbH, Mülheim an der Ruhr und Vorstandsvorsitzender, BAG spezialisierter Leistungserbringer Wunde e. V. Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie hier als pdf.
Der vorliegende Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) gefährdet in seiner jetzigen Form die wirtschaftliche Stabilität vieler Pflegeanbieter und damit die Versorgungssicherheit. Insbesondere die geplante Aussetzung der tariflichen Refinanzierung bis 2030 führt dazu, dass gesetzlich vorgeschriebene Tariflöhne nicht mehr vollständig gegenfinanziert werden. Die Folgen wären steigender wirtschaftlicher Druck auf ambulante und stationäre Einrichtungen, weitere Betriebsschließungen und eine Verschärfung des Fachkräftemangels.
Kritisch ist zudem der geplante Wegfall der verpflichtenden Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI ab 2028. Die vorgesehene Pflegebegleitung schafft keinen gleichwertigen Ersatz und birgt erhebliche Risiken für die frühzeitige Erkennung von Versorgungsproblemen sowie für die Einbindung ambulanter Pflegedienste. Gleichzeitig drohen Versorgungslücken für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Wir fordern daher Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren: den Erhalt der tariflichen Refinanzierung, eine auskömmliche Finanzierung spezialisierter Pflegeleistungen, einen nahtlosen Übergang zur Pflegebegleitung unter verbindlicher Einbindung ambulanter Dienste sowie die Vermeidung neuer Versorgungslücken. Pflegequalität, Fachkräftesicherung und Wirtschaftlichkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Mülheim an der Ruhr, den 05.06.2026
Foto: Christian Westermann, Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes Engel Vonne Ruhr und Sprecher der Ruhrge-bietskonferenz-Pflege