„Die Richtung stimmt, aber…“
Ad-Hoc Stellungnahme zu den Änderungsanträgen zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz von Christian Westermann
Veröffentlicht am 6. Juli 2026 von RKP
Mit meiner Stellungnahme zum Referentenentwurf habe ich vor Wochen bereits darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Begrenzung der Vergütungsentwicklung bei gleichzeitiger Rücknahme der vollständigen Tarifrefinanzierung einen grundlegenden Widerspruch schafft.
Pflegeeinrichtungen bleiben verpflichtet, tarifgerecht oder tariforientiert zu bezahlen, sollen die daraus entstehenden Mehrkosten künftig aber zunehmend selbst tragen.
Die jetzt vorliegenden Änderungsanträge zeigen, dass diese Kritik nicht unbegründet war. Der Gesetzgeber erkennt offensichtlich an, dass tarifliche Lohnsteigerungen nicht vollständig innerhalb der Grundlohnrate aufgefangen werden können. Dass nun wieder
eine Refinanzierung oberhalb der Grundlohnrate vorgesehen ist, ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Richtung stimmt, aber ausreichend ist sie noch nicht.
Die vorgesehene Lösung bleibt hinter dem eigentlichen Problem zurück und schafft neue Unklarheiten. Die Refinanzierung soll nur teilweise erfolgen, sie ist zeitlich befristet und nach dem derzeitigen Wortlaut in erster Linie auf tarifgebundene Einrichtungen zugeschnitten. Damit entsteht ein neuer Widerspruch.
Tarifanwendung darf nicht schlechter gestellt werden als Tarifbindung.
Viele ambulante Pflegedienste zahlen ihren Beschäftigten tarifliche oder tariforientierte Vergütungen, ohne Mitglied eines Arbeitgeberverbandes zu sein. Sie erfüllen dieselbe gesetzliche Verpflichtung, tragen dieselben Personalkosten und leisten denselben Beitrag zur Fachkräftesicherung. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, warum diese Einrichtungen schlechter gestellt werden sollen als tarifgebundene Unternehmen.
Für die wirtschaftliche Realität eines Pflegedienstes ist nicht entscheidend, ob ein Tarifvertrag formal bindet. Entscheidend ist, welche Löhne am Monatsende gezahlt werden. An dieser Realität sollte sich auch die Refinanzierung orientieren.
Die Auswirkungen werden unmittelbar in der Versorgung spürbar sein. Ambulante Pflegeeinrichtungen verfügen kaum über finanzielle Reserven. Personalkosten machen den größten Teil der Ausgaben aus. Werden tarifliche Lohnsteigerungen nicht vollständig refinanziert, müssen die Betriebe die Differenz selbst tragen. Das bedeutet weniger Spielraum für Investitionen, mehr wirtschaftlichen
Druck und langfristig Risiken für die Versorgung.
Besonders betroffen sind spezialisierte Leistungserbringer, beispielsweise in der Wundversorgung oder der außerklinischen Intensivpflege. Dort entstehen die Erlöse fast ausschließlich durch pflegerische Leistungen. Alternative Möglichkeiten, steigende Personalkosten auszugleichen, bestehen praktisch nicht.
Jetzt den begonnenen Weg konsequent zu Ende gehen.
Die Änderungsanträge zeigen, dass der Gesetzgeber bereit ist, den ursprünglichen Referentenentwurf zu korrigieren. Dieser Weg sollte jetzt konsequent fortgesetzt werden. Aus meiner Sicht sind dafür vier Punkte entscheidend:
- vollständige Refinanzierung tarifbedingter Personalkosten,
- Gleichstellung tarifgebundener und tarifanwendender Einrichtungen,
- keine zeitliche Befristung der Refinanzierung,
- eine dauerhaft widerspruchsfreie Verbindung von Tariftreue und Vergütung.
Fazit
Die ambulante Pflege ist bereit, ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten. Sie kann jedoch nicht dauerhaft zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen übernehmen, ohne dass deren Finanzierung sichergestellt wird. Die Änderungsanträge zeigen, dass der Gesetzgeber den Handlungsbedarf erkannt hat. Jetzt sollte dieser Schritt konsequent zu Ende gegangen werden. Nur wirtschaftlich stabile Pflegeeinrichtungen können auch künftig eine hochwertige und verlässliche Versorgung gewährleisten. Faule Formelkompromisse helfen dabei nicht.
Christian Westermann, Geschäftsführer der Engel vonne Ruhr – Ambulante Pflege GmbH, Mülheim an der Ruhr Vorstandsvorsitzender, BAG spezialisierter Leistungserbringer Wunde e. V. Sprecher, Ruhrgebietskonferenz Pflege
Mülheim an der Ruhr, den 06.07.26
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