Veröffentlicht am 22. Juni 2026 von RKP
„Wir sind nicht allein! Die Bundesregierung lässt Warnungen der Länder an sich abperlen!“
Pflegearbeitgeber kritisieren „Lotusblütenpolitik“ der Bundesregierung:
Aus dem Bundesrat hat es grundlegende Einwände gegen das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz gegeben. Darauf hat die Bundesregierung jetzt reagiert. Die Gegenäußerung (hier als pdf) aus dem Bundesministerium für Gesundheit offenbart ein bemerkenswertes politisches Muster: Die Kritik der Länder perlt an der Bundesregierung ab. „Für uns ist das Lotusblütenpolitik. Kritik perlt ab, ohne nennenswerte Spuren zu hinterlassen“, sagt Christian Westermann, Sprecher der Pflegearbeitgeber aus der Ruhrgebietskonferenz-Pflege.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme an zahlreichen Stellen auf die Risiken des Gesetzentwurfs hingewiesen: auf drohende Versorgungsengpässe, Fehlanreize, Gefahren für die Fachkräftesicherung und die langfristigen Folgen einer rein kurzfristigen Sparpolitik. Damit stehen die Ländervertreter nicht allein. Die Antwort der Bundesregierung ist jedoch fast lakonisch:
„Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab.“
Für Christian Westermann ist das Fazit klar: „Wir von der Ruhrgebietskonferenz Pflege und dem Netzwerk „ZukunftPflege NRW“ sind mit unserer Kritik nicht allein. Aber das hilft weder uns noch den Betroffenen!“
Gerade für die ambulante Pflege ist die Bedrohung real: Die geplante Deckelung von Vergütungssteigerungen ist eine Bedrohung der Versorgungssicherheit.
Lotusblütenpolitik statt Auseinandersetzung
Für die Bundesregierung hat die Beitragssatzstabilisierung Vorrang. Koste es, was es wolle. Die Frage, ob einzelne Maßnahmen die Versorgung gefährden, Personal abbauen oder Investitionen verhindern könnten, wird kaum vertieft diskutiert. Stattdessen wird auf das übergeordnete Ziel der Ausgabenbegrenzung verwiesen.
Gerade für die ambulante Pflege ist das problematisch. Denn während die Politik gleichzeitig mehr ambulante Versorgung, mehr Fachkräfte, mehr Ambulantisierung und mehr Versorgung im häuslichen Umfeld fordert, sollen die finanziellen Spielräume der Pflegedienste begrenzt werden.
Der Widerspruch bleibt ungelöst
Die Bundesregierung betont wiederholt die Bedeutung der Tarifbindung und der Fachkräftesicherung. Gleichzeitig sollen die Vergütungssteigerungen künftig an die Grundlohnrate gekoppelt werden – auch in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege.
Damit bleibt eine zentrale Frage unbeantwortet: Wie sollen Pflegedienste steigende Tariflöhne, höhere Personalaufwendungen und zunehmende Versorgungsanforderungen finanzieren, wenn die Refinanzierung politisch gedeckelt wird?
Der Bundesrat hat – wie nahezu alle Vertreter der Pflegepraxis – auf diese Widersprüche hingewiesen. Die Gegenäußerung zeigt jedoch: Die Bundesregierung hält unbeirrt an ihrem Kurs fest.
Unsere Botschaft
- Wir erwarten, dass die politischen Warnungen der Länder, der Leistungserbringer und der Versorgungspraxis ernst genommen werden.
- Wer ambulante Versorgung stärken will, darf ihre Finanzierung nicht schwächen.
- Wer Fachkräfte gewinnen will, muss ihre Löhne refinanzieren.
- Wer Versorgung zu Hause politisch fordert, muss die wirtschaftlichen Grundlagen dafür sichern.
Foto: Lily Lili, pexels.com