Veröffentlicht am 22. Oktober 2026 von RKP

Weniger Personal durch neue Pflegegrade!?

Offener Brief an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Landtage sowie an die Bundesregierung und die Landesregierungen

Die unterschätzte Folge des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) für Beschäftigte und Pflegebedürftige

Sehr geehrte Damen und Herren,

wissen Sie, welche konkreten Folgen die geplanten Änderungen der Pflegegradbegutachtung für die Personalausstattung in deutschen Pflegeheimen haben werden?
Im Pflegeneuordnungsgesetz steckt ein Mechanismus, der in der politischen Debatte bislang kaum Beachtung findet, für die stationäre Langzeitpflege aber gravierende Konsequenzen hat: Die veränderte Pflegegradeinstufung führt bei einer Verschiebung in niedrigere Pflegegrade zu einer geringeren rechnerischen Personalausstattung – auch wenn der tatsächliche Pflege- und Unterstützungsbedarf unverändert bleibt.
Der Grund liegt in der gesetzlichen Systematik: Die Personalbemessung nach § 113c SGB XI orientiert sich an der Verteilung der Bewohnerinnen und Bewohner auf die einzelnen Pflegegrade. Werden Menschen nach neuen Begutachtungsmaßstäben niedriger eingestuft, sinkt damit auch die rechnerisch vorgesehene Personalausstattung.

Der Pflegebedarf bleibt. Die rechnerische Personalausstattung sinkt. Die Arbeit wird auf weniger Personal verteilt.
Das ist der Mechanismus einer im PNOG angelegten Arbeitsverdichtung.
Auf diesen Zusammenhang weist auch der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Heinz Rothgang hin, der maßgeblich an der Entwicklung des wissenschaftlichen Personalbemessungsverfahrens beteiligt war und Mitglied der Pflegestrukturkommission ist.
Damit steht ein zentraler Fortschritt der vergangenen Jahre auf dem Spiel: Nach jahrelanger wissenschaftlicher Arbeit wurde ein Verfahren entwickelt, das den tatsächlichen Personalbedarf in der stationären Langzeitpflege besser abbilden soll. Nun droht dieses Wissen durch veränderte Berechnungsgrundlagen entwertet zu werden.

Was diese Veränderung für die Pflege bedeutet
Ein Mensch benötigt nicht weniger Hilfe bei Mobilität, Körperpflege, Ernährung oder Orientierung, nur weil er nach anderen Kriterien begutachtet wird. Auch der Unterstützungsbedarf bei Demenz und komplexen pflegerischen Anforderungen verschwindet nicht durch eine neue Einstufung.
Dennoch wird die veränderte Pflegegradverteilung zur Grundlage einer geringeren rechnerischen Personalausstattung.
Die Konsequenzen sind konkret:

  • Für Beschäftigte: Die gleiche Pflegearbeit muss mit weniger Personal geleistet werden. Die Arbeitsbelastung steigt.
  • Für pflegebedürftige Menschen: Weniger Personal bedeutet weniger Zeit für individuelle Unterstützung, Betreuung und persönliche Zuwendung.
  • Für Pflegeeinrichtungen: Die personellen und wirtschaftlichen Grundlagen einer bedarfsgerechten Versorgung geraten weiter unter Druck.

Die Politik will mit dem PNOG Ausgaben begrenzen. Diese Zielsetzung ist bekannt. Was vor der Verabschiedung des Gesetzes offengelegt werden muss, sind die tatsächlichen Folgen dieser Ausgabenbegrenzung für die Versorgung.
Eine niedrigere Pflegegradeinstufung ist keine Verringerung des Pflegebedarfs. Und eine rechnerische Verringerung des Personalbedarfs ist kein Effizienzgewinn.

Unsere sechs Forderungen an Bund und Länder

1. Keine isolierte Veränderung der Pflegegradbegutachtung
Die neuen Begutachtungsmaßstäbe dürfen nicht in Kraft treten, bevor ihre Auswirkungen auf die Personalbemessung verbindlich ausgeglichen sind. Begutachtung und Personalbemessung müssen gemeinsam geregelt werden.

2. Arbeitsverdichtung gesetzlich verhindern
Wir fordern eine verbindliche Schutzregelung: Bei unverändertem tatsächlichem Pflege- und Unterstützungsbedarf darf eine veränderte Pflegegradeinstufung nicht zu einer Absenkung der bedarfsgerechten Personalausstattung führen.

3. Refinanzierung des notwendigen Personals sichern
Pflegeeinrichtungen müssen das zur Erfüllung ihres Versorgungsauftrags erforderliche Personal dauerhaft refinanzieren können. Eine veränderte Berechnungsgrundlage darf keinen wirtschaftlichen Zwang zur Personalreduzierung auslösen.

4. Die konkreten Folgen des PNOG vor der Verabschiedung offenlegen
Die Bundesregierung muss dem Parlament nachvollziehbar darlegen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf Pflegegradverteilungen, Personalbemessung, Qualifikationsmix, Arbeitsbelastung und Finanzierung haben. Diese Folgen gehören vor der Entscheidung auf den Tisch – nicht erst in einen späteren Evaluationsbericht.

5. Keine Sanierung der Pflegeversicherung durch rechnerische Personalverknappung
Wir fordern Transparenz darüber, welche Einsparungen durch veränderte Pflegegradeinstufungen erwartet werden. Unveränderter Pflegebedarf darf nicht als geringerer Personalbedarf verbucht werden. Die Stabilisierung der Pflegefinanzen darf nicht zulasten der notwendigen Versorgung erfolgen.

6. Bund und Länder müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen
Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat und Landesregierungen müssen sicherstellen, dass Personalbemessung, Refinanzierung und Qualitätsanforderungen zusammenpassen. Es darf keine Lücke zwischen den gesetzlichen Anforderungen an eine menschenwürdige Pflege und ihrer personellen und wirtschaftlichen Absicherung entstehen.

Verantwortung beginnt vor der Abstimmung
Die Langzeitpflege braucht einen grundlegenden Strukturwandel. Wir müssen vorhandene personelle Ressourcen besser einsetzen, berufliche Kompetenzen weiterentwickeln und Versorgungsangebote konsequent am tatsächlichen Unterstützungsbedarf der Menschen ausrichten.
Was wir nicht brauchen, ist eine Reform, die den Pflegebedarf auf dem Papier reduziert und die unveränderte Arbeit auf weniger Beschäftigte verteilt.

Wir wenden uns mit diesem Offenen Brief an Sie, weil die konkreten Folgen der gesetzlichen Änderungen bekannt sein müssen, bevor darüber entschieden wird.
Wir fordern Bundestag und Bundesrat auf, die Wechselwirkungen zwischen Pflegegradbegutachtung und Personalbemessung im parlamentarischen Verfahren verbindlich zu korrigieren.

Unsere Frage an die politisch Verantwortlichen lautet:

Wie verhindern Sie, dass das PNOG zu weniger refinanzierbarem Personal und damit zu zusätzlicher Arbeitsverdichtung bei unverändertem Pflegebedarf führt?

Pflegebedarf lässt sich nicht wegrechnen. Und Arbeitsverdichtung ist keine Pflegereform.

Mit freundlichen Grüßen

Ruhrgebietskonferenz-Pflege und „ZukunftPflege NRW“

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