Veröffentlicht am 2. November 2026 von RKP
Assistierter Suizid im Pflegeheim
Wer entscheidet, wer handelt – und wer trägt die Verantwortung? Selbstbestimmung, externe Suizidassistenz und die Verantwortung von Pflegeunternehmen
Eine Veranstaltung der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und ZukunftPflege NRW
Termin: 11.12.2026 (11:00 – 12:30 Uhr) Format: Digital auf Zoom (Anmeldung)
58 Prozent der Suizide betreffen Menschen über 60 Jahre: Was bedeutet das für Pflegeeinrichtungen?
Menschen ab 60 Jahren stellen in Deutschland rund 31 Prozent der Bevölkerung, auf sie entfallen jedoch etwa 58 Prozent aller Suizide. Besonders betroffen sind ältere Männer.
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020, das das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf selbstbestimmtes Sterben hervorgehoben hat, ist die Zahl der Suizide in Deutschland von unter 10.000 auf über 11.300 Fälle pro Jahr angestiegen.
Zugleich erleben Pflegeeinrichtungen zunehmend Aktivitäten von Organisationen, die über Möglichkeiten der Suizidassistenz informieren und/oder ihre Durchführung in den Pflegeeinrichtungen planen. „Sterbehilfeorganisationen“ deren Schwerpunkt in der Organisation und Durchführung von Suizidassistenz liegt, verfolgen oft auch materielle Interessen.
Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf pflegebedürftige Menschen, auf Mitarbeitende und auf die Kultur von Pflegeeinrichtungen? Wie können Träger, Leitungen und Teams mit den Spannungsfeldern zwischen Selbstbestimmung, Fürsorge, Prävention und Schutzauftrag verantwortungsvoll umgehen?
Worüber wir sprechen wollen
- Selbstbestimmung und Hausrecht: Welche Rechte haben Bewohner, welche Handlungsmöglichkeiten besitzen Pflegeeinrichtungen?
- Externe Suizidassistenz: Was geschieht, wenn externe Personen ohne vorherige Information der Einrichtung tätig werden? Welche Regeln für Zusammenarbeit und Kommunikation sind möglich?
- Verantwortung und Haftung: Welche Fragen und Handlungspflichten entstehen für Arbeitgeber und Beschäftigte vor, während und nach einem assistierten Suizid?
- Gewissensfreiheit und Mitarbeiterschutz: Wie gehen Einrichtungen mit unterschiedlichen persönlichen Überzeugungen um? Wie können Beschäftigte vor Überforderung geschützt werden?
- Orientierung für die Praxis: Brauchen Pflegeunternehmen eigene Leitlinien, Verfahren und klare Ansprechpartner?
Erfahrungen teilen – gemeinsam Orientierung gewinnen
Der Systemwandelworkshop ist bewusst kein Expertengipfel und keine Grundsatzdebatte über die Befürwortung oder Ablehnung des assistierten Suizids.
Im Mittelpunkt stehen die Erfahrungen, Fragen und Einschätzungen aus der Praxis der Langzeitpflege.
Kurze Impulse von Verantwortlichen aus Pflegeunternehmen, die bereits mit entsprechenden Situationen konfrontiert waren oder sich organisatorisch darauf vorbereitet haben, eröffnen den Austausch.
Dabei interessieren uns auch die Fragen derjenigen, die sich bislang noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben.
Wie reagieren wir auf einen geäußerten Sterbewunsch? Was geschieht, wenn externe Suizidassistenten ohne Wissen der Einrichtung tätig werden? Welche Konflikte entstehen für Mitarbeitende, Leitungen und Angehörige? Und wie können sich Arbeitgeber darauf vorbereiten, ohne die Selbstbestimmung der Bewohner einzuschränken?
Wir wollen Erfahrungen zusammentragen, unterschiedliche Haltungen respektieren und gemeinsam herausarbeiten, welche Fragen dringend geklärt werden müssen.
Nicht fertige Antworten stehen am Anfang, sondern die Bereitschaft, sich einer schwierigen Realität zu stellen.
Die Ergebnisse können Grundlage für eine vertiefende fachliche und rechtliche Auseinandersetzung in einem späteren Veranstaltungsformat sein.
Zielgruppe
Geschäftsführungen, Trägervertretungen, Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen und weitere Verantwortliche in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.
Ruhrgebietskonferenz-Pflege | ZukunftPflege NRW
Resilienz statt Resignation – Trust in Care
Die Teilnahme ist – wie gewohnt – kostenlos. Anmeldung hier klicken!
Foto: Kindel Media, pexels.com