
Veröffentlicht am 6. April 2026 von RKP
„Die Probleme werden durchverwaltet!“
Claudia Ott, Vorstand der Theodor-Fliedner-Stiftung und Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, hat sich adhoc zum Bericht der Finanzkommission Gesundheit vom 30.03.2026 geäußert …
Auch wenn die Perspektive der Langzeitpflege (ambulant, teilstationär, vollstationär) im Bericht nicht im Vordergrund stand, treffen die beschriebenen systemischen Finanz- und Vergütungslogiken uns unmittelbar und strukturell. Daraus lassen sich Grundzüge für die zukünftigen Reformvorhaben auch in der Pflege ableiten:
- Die Bundeszuschüsse in die GKV für die Bürgergeldempfänger:Innen müssen den Ausgaben der GKV entsprechen!
- Tarifliche Bezahlung muss auch in der HKP abgesichert werden. Sollte hier eine Ausfinanzierung nicht erfolgen (Reformvorschlag 57), müssen überbordende Qualitätsanforderungen in Einzelleistungen ausgesetzt werden. Z. B. G-BA Anforderungen beim Wundmanagement. Gerade die Auswertungsblätter für die HKP im vorliegenden Vorschlag, haben eine große Schieflage, da sie immer mit der Reha zusammengefasst werden. Auch die außerklinische Intensivpflege wird als Kostentreiber benannt. Die Gemengelage ist etwas unübersichtlich. Da die Leistungsausgaben für das SGB V im Pflegeheim gesetzlich gedeckelt sind und unterfinanziert ist, sind Spardebatten schon etwas irrational.
- Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung der Ehegatten für Ehepaare die Kinder über 6 Jahre haben, überlasten die Versicherten finanziell. 200 € Mindestbeitrag für die Krankenversicherung und 25 € Beitrag für die Pflegeversicherung sind zu viel. Ich persönlich denke, dass mit diesem Vorschlag das Ende der GKV eingeläutet wird, wie wir sie kennen. Gutverdiener (mit geringen Risiken) werden sich aus der GKV verabschieden, als Folge wird die GKV durch die fehlenden Beiträge unfinanzierbar. Die Regelung ist ein Konjunkturprogramm für die Privatversicherungen. Auch eine Absicherung der älteren Ehepaare über die Familienmitversicherung und die Aussetzung dieser für die jüngeren Bürger muss aus Gerechtigkeitsgründen abgelehnt werden (steht nicht im Papier, wird aber schon diskutiert). Schwangerschaft und Geburt müssen weiter solidarisch finanziert werden ohne weitere Eigenbeteiligungen (Frauen die bislang keine Kinder haben müssen sich selber versichern?)
- Gerade für ältere Menschen werden viel mehr Eigenanteile und Zuzahlungen kommen (z. B. Krankenhaustagegeld). Das heißt, dass den Rentner:innen weniger Geld zum Leben und weniger Geld für Pflegeleistungen bleiben wird.
- Die Streichliste ist so aufgebaut, dass eine Pauschale Absenkung für alle rund 60 Bereiche angestrebt wird. Berücksichtigt wird nicht, dass schon viele Leistungsbereiche wie die HKP und die Rehas unterfinanziert sind und diese Streichliste nicht verkraften können.
- Da wo politische Entscheidungen notwendig sind, z. B. welche Krankenhäuser geschlossen werden müssten, wird diese von Bund und Ländern ausgesessen. (nicht Teil des Papiers aber Teil des Problems)
Das Fazit
Mein Tenor ist, dass eine Absicherung der GKV bis 2030 über die beschriebenen Maßnahmen möglich ist. Eine zukunftsfeste Strukturreform für die Gesundheitsversorgung in der alternden Gesellschaft ist der Vorschlag nicht (behauptet er auch nicht). Wie mit allen anderen Struktur- und Infrastrukturthemen würde ich sagen, die Probleme werden durchverwaltet.
Es handelt sich um ein organisiertes Staatsversagen, da die strukturellen Probleme in der Versorgung nicht bearbeitet werden. Wieder vier Jahre vertan! Das lässt nichts Gutes erahnen für die anstehende Reformdebatte zur Pflegeversicherung.
Bild: Markus Spiske, pexels.com