Veröffentlicht am 23. Dezember 2021 von RKP
„Endlich mal rechtzeitig handeln und die Pflege dabei mitnehmen!“
Vodcast zur Impfpflicht und Impfquote im Bereich der ambulanten Pflege
Gelsenkirchen, 23.12.2021: Thomas Eisenreich, Vice President of Business Development bei Home Instead und ein Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege sieht der Impfpflicht in seinen Pflege- und Betreuungsdiensten eigentlich recht gelassen entgegen. Schließlich sind dort durchweg rund 90 % der Beschäftigten geimpft. Bis zum 15 März haben jetzt die Beschäftigten Zeit, eine Impfung gegenüber ihren Arbeitgebern nachzuweisen. Was auf den ersten Blick nach einer langen Vorbereitungszeit aussieht, wird beim näheren Hinschauen zu einem Wettlauf. „Wir laufen schon jetzt wieder Gefahr, knapp mit der Zeit zu sein. Wenn die Mitarbeitenden am 15. März 2022 ihre Durchimpfung nachweisen sollen, muss die letzte Spritze am 01. März gesetzt sein. Wir müssen den Mitarbeitenden schon heute sagen, dass sie sich zeitnah um die Erstimpfungen kümmern müssen, damit sie rechtzeitig zum Start der Impfpflicht den vollen Schutz nachweisen können“, bringt Thomas Eisenreich seine Bedenken auf den Punkt. Der Hintergrund: Zwischen den beiden verpflichtenden Impfungen müssen bekanntlich mindestens vier bis sechs Wochen liegen und nach der Zweitimpfung dauert es weitere zwei Wochen bis zur vollen Wirksamkeit, die dann den Status als „geimpfte Person“ zur Folge hat.
„Wir wünschen uns mehr Einheitlichkeit“
Die Arbeitgeber sind ab dem 15. März 2022 verpflichtet, gegenüber den Gesundheitsämtern den Impfstatus ihrer Mitarbeitenden zu melden. Thomas Eisenreich hat da noch jede Menge offene Fragen: „Wie dann die Gesundheitsämter auf die nicht geimpften Mitarbeitenden zugehen und wie die Sanktionen verlaufen, wissen wir noch nicht. Das ist aber auch nicht unsere Aufgabe als Arbeitgeber. Wir werden aber auf die Gesundheitsämter zugehen und zu einem Austausch einladen. Mal sehen, was da passiert. Wir befürchten, dass es mal wieder zu einem Flickenteppich kommt. Es gibt nur einen Virus, aber mindestens 16 verschiedene Formen, damit umzugehen. Diesmal wünschen wir uns mehr Einheitlichkeit.“
Nicht alle Dienste in die Impfpflicht einbezogen
Aktuell sind übrigens auch nicht alle Pflege- und Betreuungsdienste in die Impfpflicht einbezogen. „Die klassischen Pflege- und Betreuungsdienste nach Bundesrecht fallen unter die Impfpflicht, aber die Betreuungsdienste nach Landesrecht sind nicht vom Gesetz erfasst. Die Mitarbeitenden dort kümmern sich aber auch um die besonders vulnerablen Senioren“, beschreibt Thomas Eisenreich eine „Lücke“ im Gesetz. Auch Ehrenamtliche in den Diensten nach Bundesrecht unterliegen der Impfpflicht im Unterschied zu den Minijobbern im Betreuungsdienst nach Landesrecht.
Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung vielfach noch ungeschützt
Sorgen bereitet den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten der Ruhrgebietskonferenz-Pflege die Impfrate in der Häuslichkeit. Nur ein geringer Teil der besonders gefährdeten Menschen leben in der stationären Einrichtungen. 80 % der Pflegebedürften werden in den eigenen vier Wänden versorgt. Das sind in NRW rund 600.000 Menschen. „Nach einer gerade veröffentlichten Einschätzung von Christian Drosten sind zwischen 30 und 40 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in der eigenen Häuslichkeit nicht durch eine Impfung geschützt. Das müsste nicht sein, wenn man die ambulante Pflege bei der Impfkampagne mitgenommen hätte“, lässt Thomas Eisenreich zum Ende noch einmal Zahlen sprechen und führt weiter aus: „Man hätte die Dienste ja mal dazu ansprechen oder zu einer gemeinsamen Aktion aufrufen können. Es ist schon verwunderlich, warum Apotheker impfen dürfen und wir nicht. Pflegekräfte kennen sich mit Spritzen und Krankenbeobachtung doch wohl besser aus als jeder Apotheker.“