Veröffentlicht am 6. Mai 2026 von RKP
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen lässt Unternehmen in Sachen Cybersicherheit allein
Pflegarbeitgeber aus NRW kritisieren: GeDIG digitalisiert die Überforderung
Die Pflege trägt die Digitalisierung – aber nicht allein ihre Kosten
Die Pflegearbeitgeber der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und des Netzwerks „ZukunftPflege NRW“ unterstützen ausdrücklich das Ziel einer modernen, digital vernetzten Gesundheitsversorgung. Elektronische Verordnungen, interoperable Kommunikation, die stärkere Einbindung der Pflege in die Telematikinfrastruktur sowie ein sektorenübergreifender Datenaustausch können Versorgung verbessern, Bürokratie abbauen und Prozesse beschleunigen. Der vorliegende Referentenentwurf des „Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) bleibt jedoch an entscheidenden Stellen hinter den Anforderungen der Versorgungspraxis zurück. Der Entwurf ist technologisch ambitioniert, organisatorisch jedoch unausgewogen.
Aus Sicht der Pflegearbeitgeber besteht die Gefahr, dass Digitalisierungspflichten geschaffen werden, ohne die strukturellen Voraussetzungen in der Pflege ausreichend mitzudenken. Für Christian Westermann, Geschäftsführer der Engel vonne Ruhr – Ambulante Pflege GmbH und Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, ist klar: „Digitalisierung ist der wichtigste Schlüssel, den wir haben, um Pflege wirklich zu vernetzen, Bürokratie abzubauen und Versorgung zu verbessern. Aber Richtung allein reicht nicht. Es kommt auf die Ausgestaltung an.“
Pflege wieder nicht auf Augenhöhe?
Besonders kritisch sehen die Pflegearbeitgeber, dass der Entwurf zwar digitale Prozesse definiert, die Pflege aber nicht als gleichberechtigten fachlichen Akteur im Versorgungsgeschehen verankert.
So fehlt insbesondere im elektronischen Verordnungsprozess der häuslichen Krankenpflege eine verbindliche Prüf- und Rückmeldefunktion der Pflegedienste. Damit droht ein zentrales Problem der heutigen Versorgung digital fortgeschrieben zu werden.
Westermann, der gleichzeitig auch Vorstandsvorsitzender der BAG spezialisierter Leistungserbringer Wunde ist, warnt: „Schlechter analoger Prozess → schlechter digitaler Prozess. Wenn der Pflegedienst keine formalisierte Prüfrolle im eVO-Prozess erhält, digitalisieren wir einen kaputten Ablauf.“
Gerade spezialisierte Versorgungsbereiche wie die chronische Wundversorgung seien heute darauf angewiesen, dass Pflegedienste fehlerhafte Verordnungen im Alltag korrigieren. Ohne systematische Einbindung der Pflege drohten künftig:
- fehlerhafte digitale Verordnungen,
- ungeklärte Haftungsfragen,
- zusätzliche Bürokratie,
- und Versorgungslücken.
Purer Aktionismus bei fehlendem Fundament
Zugleich kritisieren die Pflegearbeitgeber massive Defizite bei Finanzierung und Umsetzung. Trotz bestehender Pflichten sind nach aktuellen Auswertungen noch immer große Teile der Pflegeeinrichtungen nicht vollständig an die Telematik-Infrastruktur angebunden. Gleichzeitig sieht das GeDIG weitere verpflichtende Digitalisierungsschritte bis 2031 vor.
Helmut Wallrafen, Sprecher von ZukunftPflege NRW, bewertet dies deutlich: „Purer Aktionismus bei fehlendem Fundament.“ Besonders problematisch sei, dass der Entwurf kaum Aussagen dazu trifft,
wie Einrichtungen die notwendigen Schulungen finanzieren sollen, wie Personal qualifiziert werden soll oder wie kleine und mittlere Träger die technische Umstellung bewältigen können. Wallrafen kritisiert: „Kein Wort zum Schulungsbedarf des ohnehin schon überforderten Personals.“ und weiter: „Wo und wann lernen denn die Supernurses das alles?“
Geld spielt keine Rolle?
Die Pflegearbeitgeber weisen darauf hin, dass Digitalisierung nicht allein eine technische Frage ist. Sie verändert Arbeitsabläufe, Verantwortlichkeiten und Qualifikationsanforderungen grundlegend. Deshalb brauche es:
- verbindliche Schulungs- und Qualifizierungsprogramme,
- digitale Kompetenzen in der generalistischen Ausbildung,
- refinanzierte Implementierungsphasen,
- und praxistaugliche Übergangsregelungen.
Auch die Finanzierung des Umstellungsaufwands bleibt aus Sicht der Pflegearbeitgeber völlig unzureichend geregelt. Westermann erklärt hierzu: „Der Gesetzgeber weiß, wie Anschubfinanzierung geht – er hat es beim elektronischen Arztbrief getan. Er tut es für die Pflege nicht.“ Kritisiert wird insbesondere, dass: Softwareanpassungen, Schulungen, Prozessumstellungen, Leitungsaufwand, Cybersecurity-Maßnahmen und Übergangsaufwände im Gesetzentwurf nicht ausreichend refinanziert werden.
Cybersicherheit kein Thema?
Mit Sorge betrachten die Pflegearbeitgeber zudem die zunehmenden Cyberrisiken durch die flächendeckende digitale Vernetzung. Wallrafen, der als Geschäftsführer der Sozial-Holding Mönchengladbach die Folgen eines Cyberangriff auf sein Unternehmen hautnah zu spüren bekommen hat, formuliert die Sorge vieler Einrichtungen: „KIM ist ein System – aber wenn das geknackt ist?!“ Die Pflegearbeitgeber warnen davor, hochkritische digitale Infrastrukturen aufzubauen, ohne gleichzeitig Cyberresilienz, Notfallkonzepte, Sicherheitsstandards und deren dauerhafte Finanzierung verbindlich abzusichern. „Wir müssen das Thema endlich ernst nehmen und gemeinsam für Cybersicherheit sorgen. Der Gesetzentwurf zeigt, dass das Thema in der Politik immer noch nicht angekommen ist und die Träger auf sich allein gestellt sind. Wir sind jedenfalls auf über 600.000 Euro Kosten für die Schadensbeseitigung sitzen geblieben.“
Wer fragt die Betroffenen?
Zudem müsse die Perspektive der Betroffenen und deren Angehörige stärker berücksichtigt werden. Wallrafen fragt: „Wer spricht denn mit den Pflegebedürftigen und deren Familien, was sie mit den Daten anfangen können und wollen?“ Die Pflegearbeitgeber betonen: Digitalisierung darf nicht zu neuer Überforderung führen – weder für die Betroffenen noch für Mitarbeitende oder Einrichtungen.
Digitalisierung allein macht schlechte Prozesse nicht besser
Die Pflegepraxis unterstützt Digitalisierung ausdrücklich. Sie fordert jedoch eine Digitalisierung mit:
- realistischen Zeitplänen,
- verbindlicher Refinanzierung,
- klaren Haftungsregelungen,
- praxisnaher Umsetzung,
- echter Beteiligung der Pflege
- und einem tragfähigen Sicherheitskonzept.
Abschließend erklärt Christian Westermann mit ironischem Unterton: „Digitalisierung macht schlechte Prozesse nicht besser, nur schneller.“
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