Veröffentlicht am 18. August 2026 von RKP
Pflegebegleitung im PNOG: Die Rechnung geht nicht auf!
Zukunft der Fachkraft: Begleiten statt pflegen?
Gelsenkirchen, 18. August 2026: Die geplante Pflegebegleitung verfolgt ein richtiges Ziel: Pflegebedürftige und Angehörige brauchen mehr als punktuelle Beratung. Doch der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) lässt offen, wie eine flächendeckende Begleitung mit dem vorgesehenen Budget und dem vorhandenen Personal funktionieren soll. Gleichzeitig droht er bestehende Strukturen der ambulanten Pflege zu schwächen, anstatt sie für eine bessere, digital unterstützte Pflegebegleitung zu nutzen.
„Meine 84-jährige Schwiegermutter – keine pflegekundige Person – hat vor einigen Wochen schon die Frage gestellt, woher die Menschen denn kommen sollen, die die Beratung übernehmen und was die denn wollen, wenn doch der Pflegedienst nahezu jeden Tag kommt und sie bestens kennt“, berichtet Silke Gerling, Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und Geschäftsbereichsleiterin im Diakoniewerk Essen in einem gemeinsamen Austauschtreffen von Entscheidern aus der Pflege.
Die Frage trifft einen wunden Punkt zur geplanten Pflegebegleitung im Pflegeneuordnungsgesetz. Ab 2028 soll die neue Pflegebegleitung nach §§ 7c und 7d SGB XI eine fachliche, präventionsorientierte und bei Bedarf kontinuierliche Unterstützung bieten. Dafür sollen bisherige Beratungsleistungen neu geordnet und Finanzmittel umgeschichtet werden. Die vorhandenen Beratungsstrukturen sind dabei keineswegs personalfrei: Ambulante Pflegedienste und andere Leistungserbringer haben dafür Personal eingestellt, qualifiziert und in ihre Versorgung integriert. Das Ziel ist nachvollziehbar. Aber trägt die Kalkulation?
146 Euro für Pflegebegleitung – ernsthaft?
Für die Pflegebegleitung sind 146 Euro je häuslich Pflegebedürftigem und Jahr vorgesehen. Bei rund 5,16 Millionen Menschen entspricht dies etwa 760 Millionen Euro. Daraus müssen neben den eigentlichen Kontakten auch Fallmanagement, Qualifizierung und die notwendigen Strukturen finanziert werden.
Ein heutiger Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dauert in der Praxis bereits etwa 30 bis 60 Minuten – zuzüglich Fahrt, Organisation und Dokumentation. Dabei ist dieser Besuch noch keine umfassende Pflegebegleitung. Das sollte man ausdrücklich zugestehen. Er kann Risiken erkennen, Angehörige beraten und Hilfen anstoßen. Für eine kontinuierliche Begleitung fehlen jedoch Auftrag, Finanzierung und insbesondere die systematische Vernetzung von Pflegediensten, Pflegeberatung und anderen regionalen Akteuren.
Die Konsequenz müsste deshalb sein, die vorhandenen Strukturen weiterzuentwickeln und miteinander zu vernetzen. Stattdessen soll eine neue Pflegebegleitung entstehen, die deutlich mehr leisten soll: beraten, begleiten, koordinieren und in komplexen Situationen Fallmanagement übernehmen.
650 Pflegebedürftige pro Pflegebegleiter – schwierig!
Eine überschlägige Modellrechnung zeigt das Problem. Wenn aus dem vorgesehenen Budget nach Abzug von Infrastruktur, Organisation und Qualifizierung bundesweit etwa 6.000 bis 8.000 Vollzeitstellen finanziert werden könnten, wäre eine Pflegebegleitperson rechnerisch für etwa 650 bis 850 Pflegebedürftige zuständig.
Bei 750 Pflegebedürftigen und rund 1.300 produktiven Arbeitsstunden pro Vollzeitkraft blieben lediglich 1,7 Stunden je Pflegebedürftigen und Jahr. Schon ein heutiger Beratungsbesuch benötigt 30 bis 60 Minuten reine Kontaktzeit. Die neue Pflegebegleitung soll aber wesentlich mehr leisten. Noch deutlicher wird die Diskrepanz bei komplexen Fällen. Setzt man modellhaft für eine stabile Situation drei Stunden Begleitaufwand jährlich und für einen komplexen Fall mit Fallmanagement 18 Stunden an, könnten bei einem Anteil von 20 Prozent komplexer Fälle nur rund 220 Pflegebedürftige je Vollzeitkraft begleitet werden. Bundesweit wären damit mehr als 20.000 Vollzeitkräfte erforderlich.
Das ist keine amtliche Personalprognose, sondern eine Modellrechnung. Genau darin liegt allerdings das Problem: Der Entwurf legt einen Finanzrahmen fest, bevor eine belastbare Personalbemessung vorliegt.
20.000 Pflegebegleiter gesucht – woher nehmen?
Selbst wenn der tatsächliche Bedarf am Ende niedriger ausfällt, bleibt die entscheidende Frage nach dem Personal.
Christian Westermann, Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes „Engel vonne Ruhr“ aus Mülheim an der Ruhr und ebenfalls Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, nimmt kein Blatt vor den Mund:
„Zwanzigtausend!? Diese Fachkräfte fallen nicht vom Himmel. Sie sind ausgebildet, sie sind qualifiziert, und sie arbeiten bereits – nämlich in genau den Pflegediensten und Einrichtungen, die dieses Land am Laufen halten. Wenn die Kassen jetzt attraktiv aussehende Stellen aufbauen – Bürojob, geregelte Zeiten, kein Nachtdienst, kein Wochenende –, dann wissen wir alle, woher diese Menschen kommen werden: aus der direkten Versorgung. Wir bluten die Pflege aus, um eine Beratung aufzubauen, die es vor Ort im Kern längst gibt.“
Damit ist ein zweiter Schwachpunkt der „Neuordnung“ benannt: Frei werdendes Geld bedeutet nicht frei werdendes Personal.
Die ambulante Pflege als doppelter Verlierer
Ambulante Pflegedienste haben Pflegefachpersonen für Beratungsaufgaben eingestellt und qualifiziert. Diese Beschäftigten beraten jedoch häufig nicht ausschließlich. Sie übernehmen gleichzeitig konkrete Pflegeleistungen und steuern Pflegeprozesse. Beratung und unmittelbare Versorgung sind personell eng miteinander verbunden. Wechselt eine solche Pflegefachkraft in eine neue Pflegebegleitungsstruktur, verliert der Pflegedienst deshalb nicht nur Beratungskapazität. Es fehlen zugleich Stunden in der unmittelbaren Versorgung.
Die ambulante Pflege könnte damit doppelt verlieren: Beratungsleistungen und deren Refinanzierung werden verlagert, gleichzeitig entsteht ein neuer Arbeitsmarkt für genau jene Fachkräfte, die in der Versorgung fehlen.
Es wäre dennoch falsch, den heutigen Zustand zu idealisieren. Ein §-37.3-Besuch ist keine kontinuierliche Pflegebegleitung. Das Problem liegt aber auch darin, dass Pflegedienste bislang nur unzureichend in die Beratungslandschaft eingebunden sind. Pflegekassen, Beratungsstellen, Pflegestützpunkte, Kommunen und Leistungserbringer arbeiten zu häufig nebeneinander.
Dabei verfügen ambulante Dienste über einen entscheidenden Vorteil: Sie kennen die Menschen und ihre Versorgungssituation. Wer regelmäßig in einem Haushalt ist, erkennt frühzeitig, wenn die Mobilität nachlässt, Angehörige überfordert sind oder nach einem Krankenhausaufenthalt die Versorgung nicht mehr funktioniert.
Vorhandene Strukturen endlich besser vernetzen
Die Alternative zum PNOG-Konzept ist nicht, alles beim Alten zu lassen. Sinnvoll wäre ein gestuftes Modell: Qualifizierte Pflegedienste und bestehende Beratungsstellen könnten stabile Versorgungssituationen begleiten. Bei erhöhtem Koordinierungsbedarf käme eine unabhängige regionale Pflegebegleitung hinzu, bei hochkomplexen Fällen ein gesondert finanziertes Case Management.
Damit würde nicht jeder Pflegebedürftige automatisch dieselbe personalintensive Begleitung erhalten. Die knappe Ressource Pflegefachkraft könnte dort eingesetzt werden, wo pflegefachliche Kompetenz und persönliche Begleitung tatsächlich erforderlich sind.
KI statt Klemmbrett
Voraussetzung dafür ist eine gemeinsame digitale Informations- und Kommunikationsstruktur. Pflegedienste, Pflegebegleiter, Pflegeberater, Ärzte, Krankenhäuser und weitere Beteiligte sollten – mit Zustimmung der Betroffenen – relevante Informationen austauschen können. Eine Pflegebegleitperson muss nicht erneut erheben, was dem Pflegedienst längst bekannt ist.
Auch KI-gestützte Anwendungen können knappe Fachkräfte entlasten: bei Dokumentation und Informationsaufbereitung, der Identifikation von Risikokonstellationen, der Vorbereitung von Beratungskontakten oder der Koordination notwendiger Folgeschritte.
KI ersetzt weder Pflegefachkräfte noch persönliche Beratung. Sie kann aber helfen, deren begrenzte Zeit auf diejenigen Menschen zu konzentrieren, die intensive Unterstützung benötigen.
So könnte aus punktueller Beratung tatsächlich Pflegebegleitung werden: durch die Verbindung vorhandener persönlicher Beziehungen mit digitaler Vernetzung, intelligenter Unterstützung und gezieltem Case Management – statt durch eine neue personalintensive Parallelstruktur.
Erst rechnen, dann reformieren
Eine bessere Pflegebegleitung ist notwendig. Doch die Reihenfolge der Planung muss stimmen.
Zuerst muss definiert werden, welche Leistung Pflegebegleitung tatsächlich umfasst. Daraus müssen Zeitbedarf und Personalbedarf berechnet werden. Danach ist die Finanzierung festzulegen.
Anschließend muss geklärt werden, welche Aufgaben vorhandene Pflegedienste und Beratungsstrukturen übernehmen können, wie Digitalisierung und KI-Fachkräfte entlasten und welche zusätzlichen personellen Kapazitäten tatsächlich noch benötigt werden.
Denn eine Reform, die Tausende neue Pflegebegleiter benötigt, ohne zu beantworten, woher diese Menschen kommen sollen, riskiert ein paradoxes Ergebnis: Mehr Pflegebegleitung auf dem Papier – aber weniger Pflege am Menschen.
Das Thema wollen wir auch öffentlich diskutieren: Beim digitalen „Talk am Förderturm“ am 25. August 2026 (ab 15 Uhr auf Zoom) sprechen wir mit Prof. Thomas Klie über die geplante Pflegebegleitung und die Frage, wie Beratung, Begleitung und ambulante Versorgung sinnvoll zusammengedacht werden können. Mit dabei als Impulsgeberinnen sind Christian Westermann (Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes „Engel vonne Ruhr“ und Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege), Silke Gerling (Geschäftsbereichsleiterin im Diakoniewerk Essen und ebenfalls Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz-Pflege) und Notburga Ott („wir pflegen e.V.“). Anmeldung über diesen Link. Die Teilnahme ist kostenlos.
Foto: Silke Gerling, Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und Geschäftsbereichsleiterin im Diakoniewerk Essen