Veröffentlicht am 7. Oktober 2026 von RKP

PNOG: Wenn aus einer Neuordnung plötzlich Stellenabbau wird

Ambulante Pflegedienste warnen vor kurzfristigem Strukturbruch - Unternehmen berichten von Millionenverlusten und drohenden Freisetzungen

Essen/Düsseldorf. Während die große Reform der Pflegeversicherung erst noch vorbereitet werden soll, könnte das Pflege-Neuordnungsgesetz (PNOG) bereits Fakten schaffen. Ambulante Pflegeunternehmen in Nordrhein-Westfalen warnen vor erheblichen Folgen der geplanten Neuordnung des bisherigen Entlastungsbetrages nach § 45b SGB XI. In einem kurzfristig einberufenen Schwarmtreffen von Ruhrgebietskonferenz-Pflege und ZukunftPflege NRW berichteten über 40 Unternehmen und Träger über die erwarteten Konsequenzen.

Im Mittelpunkt steht eine auf den ersten Blick technische Veränderung: Der bisherige Entlastungsbetrag soll neu geordnet und in ein Sozialraumbudget überführt werden. Nach dem derzeitigen Stand könnten ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI den bisherigen Zugang zu diesen Mitteln verlieren.
Für die Unternehmen ist das alles andere als eine technische Detailfrage.

Ein Unternehmen: 1,13 Millionen Euro Umsatz und bis zu 80 Beschäftigte betroffen
Die im Schwarmtreffen genannten Zahlen zeigen, welche Dimension die Neuregelung auf betrieblicher Ebene erreichen könnte.
Ein teilnehmender Träger bezifferte den möglichen jährlichen Erlösausfall aus dem bisherigen §-45b-Bereich und weiteren damit verbundenen Veränderungen auf rund 1,13 Millionen Euro. Bis zu 80 Beschäftigte könnten betroffen sein.
Ein weiteres Unternehmen erwartet allein im Bereich Hauswirtschaft einen Umsatzverlust von mehr als einer Million Euro jährlich. Dort stehen rund 36 Beschäftigte unmittelbar im betroffenen Leistungsbereich. Hinzu könnten Auswirkungen auf Leitung und Verwaltung kommen.
Bei den Diakoniestationen Essen geht es nach Angaben aus dem Schwarmtreffen um 230 bis 240 Kundinnen und Kunden und rund 13 Beschäftigte. Dort wird bereits geprüft, ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Qualifizierung – beispielsweise zur Pflegefachassistenz – im Unternehmen gehalten werden können.
Andere Unternehmen berichteten, dass sie bereits kurzfristig über Kündigungen entscheiden müssten.

Das Problem ist nicht die Abschaffung einer „Putzhilfe“
Die politische Brisanz liegt auch darin, was sich hinter dem bisherigen § 45b verbirgt.
In vielen ambulanten Diensten sind über Jahre Strukturen für hauswirtschaftliche Unterstützung, Betreuung und Alltagsbegleitung entstanden. Die dort Beschäftigten reinigen nicht lediglich Wohnungen. Sie erleben pflegebedürftige Menschen regelmäßig in ihrem häuslichen Umfeld, erkennen Veränderungen und Krisensituationen, stabilisieren den Alltag und sind für viele alleinlebende Menschen ein wichtiger sozialer Kontakt.
Diese Leistungen können entscheidend dazu beitragen, dass Pflegebedürftige weiterhin zu Hause leben können.
„Wer diese Strukturen auf eine Putzhilfe reduziert, verkennt ihre Funktion in der ambulanten Versorgung“, sagt Christian Westermann, Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und Geschäftsführer des ambulanten Pflegedienstes „Engel vonne Ruhr“.

Hauswirtschaft bleibt möglich – aber aus einem anderen Topf
Ganz verschwinden hauswirtschaftliche Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht. Ambulante Pflegedienste können entsprechende Leistungen grundsätzlich weiterhin im Rahmen der Pflegesachleistungen erbringen.
Genau darin sehen die Unternehmen jedoch ein weiteres Problem.
Dann konkurriert die hauswirtschaftliche Unterstützung mit körperbezogener Pflege und pflegerischer Betreuung um dasselbe Sachleistungsbudget. Für Pflegebedürftige entsteht damit eine neue Abwägung: Wird das Budget für Pflege benötigt, bleibt weniger für Hauswirtschaft. Wird mehr Sachleistung in Anspruch genommen, kann sich zugleich das ausgezahlte Pflegegeld reduzieren.
Die Befürchtung der Unternehmen: Ein erheblicher Teil der heutigen Nachfrage wird nicht einfach in die Sachleistung wechseln.

Droht ausgerechnet ein Anreiz zur Tarifflucht?
Als Alternative wird diskutiert, hauswirtschaftliche und unterstützende Leistungen künftig über eigenständige, nach Landesrecht anerkannte Angebote zu organisieren.
Was administrativ nach einer Lösung klingt, könnte einen politischen Widerspruch produzieren.
Tarifgebundene Pflegeunternehmen müssten möglicherweise Leistungen aus ihren bestehenden Strukturen herauslösen und neue Gesellschaften oder Dienste aufbauen, um weiterhin Zugang zu den entsprechenden Mitteln zu erhalten. Ob solche Angebote mit den vorgesehenen Vergütungen und unter den bisherigen tariflichen Bedingungen wirtschaftlich betrieben werden können, ist offen.
Damit könnte eine Reform, während gleichzeitig politisch die Tariftreue in der Pflege gestärkt werden soll, einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, Leistungen gerade aus tarifgebundenen Strukturen herauszulösen.
„Tariftreue stärken und gleichzeitig Tarifflucht provozieren – das kann nicht das Ergebnis einer Pflegereform sein“, so Christian Westermann.

Pflege-WGs könnten zwischen zwei Rechtswelten geraten
Besonders kompliziert könnte die Situation für ambulant betreute Wohngemeinschaften werden.
Nach dem nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetz bestehen dort Anforderungen an Betreuung und Versorgung. Bislang werden entsprechende individuelle Unterstützungsleistungen teilweise über § 45b SGB XI finanziert.
Fällt diese Finanzierungsmöglichkeit weg, bleiben die ordnungsrechtlichen Anforderungen jedoch bestehen.
Für die Betreiber stellt sich damit eine einfache Frage: Wer bezahlt künftig eine Leistung, die weiterhin erbracht werden muss?
Höhere Betreuungspauschalen für die Bewohner wären eine Möglichkeit. Gerade bei Pflegebedürftigen mit begrenztem Einkommen oder ergänzender Sozialhilfe dürfte dies jedoch neue Probleme auslösen.

Ein weiteres Risiko: der Schwarzmarkt
In der Diskussion der Unternehmen tauchte noch eine andere mögliche Folge auf.
Wenn Pflegebedürftige professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung nicht mehr finanzieren können und gleichzeitig Beschäftigte aus diesen Bereichen ihre Arbeitsplätze verlieren, könnten sich Angebot und Nachfrage außerhalb der regulären Strukturen wiederfinden.
Aus sozialversicherungspflichtiger und qualitätsgesicherter Beschäftigung könnte dann informelle Beschäftigung werden.
Für Pflegebedürftige wäre damit ebenfalls wenig gewonnen: Qualitätssicherung, Vertretungsregelungen, Versicherungsschutz und die Einbindung in professionelle Versorgungsstrukturen gingen verloren.

Unternehmen sollen entscheiden, bevor der Gesetzgeber entschieden hat
Besonders scharf kritisieren die Unternehmen den Zeitplan.
Sollten die Änderungen bereits zum 1. Januar 2027 wirksam werden, müssen Arbeitgeber Wochen vorher Entscheidungen treffen. Kündigungsfristen müssen eingehalten, Beschäftigte informiert, Kundenverträge verändert, gegebenenfalls neue Gesellschaften gegründet und Anerkennungsverfahren durchgeführt werden.
Gleichzeitig läuft das parlamentarische Verfahren noch.
Damit entsteht eine ungewöhnliche Situation: Unternehmen müssten möglicherweise irreversible Entscheidungen treffen, bevor endgültig feststeht, welches Recht wenige Wochen später gelten wird.
„Wir reden über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundenverträge, Fahrzeuge, Leasingverpflichtungen und komplette betriebliche Strukturen. Das lässt sich nicht am 29. Dezember umstellen“, sagt Westermann.

Erst Strukturen abbauen – und danach über die große Reform beraten?
Dahinter steht eine grundsätzlichere Frage.
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung strukturell reformieren. Eine Reformkommission soll dafür Vorschläge entwickeln.
Aus Sicht der beiden Arbeitgebernetzwerke wäre es widersprüchlich, unmittelbar davor funktionierende Versorgungsstrukturen unter erheblichen wirtschaftlichen Druck zu setzen.
Roland Weigel, Koordinator der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und des Netzwerks „ZukunftPflege NRW“ beschreibt die Entwicklung mit einem Bild: „Wir haben über Jahrzehnte immer neue Balkone an das Haus Pflegeversicherung gebaut. Jetzt beginnen wir, einzelne Balkone abzureißen, bevor wir überhaupt wissen, wie das Haus künftig aussehen soll. Vorher sollte man wenigstens auf die Statik schauen.“
Ruhrgebietskonferenz-Pflege und ZukunftPflege NRW fordern deshalb, bestehende ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI nicht pauschal vom neuen Sozialraumbudget auszuschließen.
Wenn an der grundsätzlichen Neuregelung festgehalten werde, brauche es zumindest eine realistische Übergangsregelung.

Stellenabbau ohne Werkstor
Wie viele Arbeitsplätze durch die Neuregelung tatsächlich gefährdet sind, lässt sich derzeit kaum seriös beziffern. Genau darin liegt ein Teil des Problems.
Anders als beim Stellenabbau eines großen Handels- oder Industriekonzerns verteilen sich die möglichen Folgen auf Hunderte kleine und mittlere ambulante Pflegedienste. Hier fallen vielleicht drei Stellen weg, dort sechs, beim nächsten Träger 15 oder 30.
Es gibt keine zentrale Personalabteilung, die diese Zahlen zusammenführt. Keine gemeinsame Bilanz. Kein Werkstor, vor dem sich die Betroffenen versammeln.
Was betriebswirtschaftlich jeweils wie eine vergleichsweise kleine Anpassung aussehen kann, könnte sich in der Summe zu einem erheblichen Beschäftigungseffekt addieren.
„Wenn ein Unternehmen wie Galeria mehrere Tausend Arbeitsplätze abbaut, ist die Dimension sofort sichtbar und bundesweit Thema. Wenn Hunderte Pflegedienste jeweils einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren, bleibt jeder einzelne Fall klein. In der Summe können wir uns aber durchaus in einer vergleichbaren Größenordnung bewegen“, sagt Weigel. „Das Perfide ist: Der Stellenabbau findet dezentral statt – und bleibt dadurch politisch fast unsichtbar.“
Die Beispiele aus dem Schwarmtreffen liefern dafür ein Warnsignal. Sie reichen jedoch nicht aus, um daraus eine belastbare landesweite Zahl hochzurechnen.

Nicht die eine große Entlassungswelle – sondern viele kleine.
Und damit ein Struktur- und Arbeitsplatzabbau, dessen Gesamtdimension erst sichtbar wird, wenn man die vielen einzelnen Pflegedienste zusammendenkt. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, wie das neue Sozialraumbudget ausgestaltet wird.

Wie viele Arbeitsplätze und gewachsene Versorgungsstrukturen verschwinden unter dem Radar, bevor die eigentliche Pflegereform überhaupt begonnen hat?

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