
Veröffentlicht am 14. April 2026 von RKP
„Risiken werden weiterhin einseitig auf die Träger verlagert!“
Ad-Hoc-Stellungnahme zu den Empfehlungen nach §86a Absatz 3 SGB XI zu Vergütungsverfahren
Der vorliegende Entwurf verfolgt das richtige Ziel: Verfahren zu vereinfachen, Transparenz zu erhöhen und die Pflegeeinrichtungen zu entlasten. In der konkreten Ausgestaltung zeigt sich jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen Anspruch und Wirkung. Zahlreiche Regelungen laufen Gefahr, zusätzliche Bürokratie zu erzeugen, Verhandlungsprozesse zu verlangsamen und wirtschaftliche Risiken einseitig auf die Träger zu verlagern.
1. Entbürokratisierung darf kein Etikett bleiben
Die angekündigte Entlastung wird durch ausgeweitete Nachweispflichten konterkariert. Insbesondere detaillierte Anforderungen (z. B. anonymisierte Gehaltsabrechnungen oder digital auswertbare Einzeldokumente) führen faktisch zu mehr Verwaltungsaufwand statt zu weniger.
Erforderlich ist daher: eine messbare Reduktion der Bürokratie, etwa durch klare Begrenzungen von Nachforderungen und standardisierte, reduzierte Nachweiskataloge.
2. Jährliche rüE-Taktung führt zu systemischem Verhandlungsstau
Die enge Taktung zwischen Veröffentlichung der rüE (regional übliches Entlohnungsniveau) zum 30.09. und verpflichtender Umsetzung zum 01.01. erzeugt jährlich erhebliche Verhandlungspeaks. Dies begünstigt kurzfristige Abschlüsse statt nachhaltiger, vorausschauender Vereinbarungen.
Erforderlich ist: eine automatische Fortschreibungs- bzw. Indexierungslogik (Tarif- und Sachkostenentwicklung), um wiederkehrende Verhandlungsschleifen zu vermeiden.
3. Zwei-Stufen-Prüfung ohne einheitliche Methodik ist konfliktanfällig
Die vorgesehene Prüfung von Plausibilität und wirtschaftlicher Angemessenheit („externer Vergleich“) bleibt methodisch unklar. Ohne bundesweit einheitliche Standards drohen Verzögerungen und uneinheitliche Entscheidungen.
Erforderlich ist: eine transparente, verbindliche Vergleichssystematik, die zugleich regionale Besonderheiten (z. B. Fachkräftemangel, Spezialisierungen) angemessen berücksichtigt.
4. Digitalisierung muss Verfahrensbeschleunigung bedeuten
Die Verpflichtung zu digitalen, auswertbaren Unterlagen ist grundsätzlich sinnvoll. Ohne parallel modernisierte Prozesse entsteht jedoch lediglich ein Medienwechsel, keine Entlastung.
Erforderlich ist: ein konsequenter „digital first“-Ansatz mit Standardformaten, medienbruchfreier Einreichung, verbindlichen Fristen und Status-Tracking.
5. Lange Verhandlungsdauern gefährden Liquidität und Versorgung
Verzögerte Pflegesatzverhandlungen über Wochen oder Monate stellen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar und beeinträchtigen die Versorgungssicherheit.
Erforderlich ist: eine gesetzliche Entscheidungspflicht mit verbindlichen Fristen sowie eine automatische vorläufige Fortschreibung bei Fristüberschreitung.
6. Kollektivverhandlungen stärken – statt erschweren
Kollektive Verhandlungen sind ein geeignetes Instrument zur Verfahrensvereinfachung. Hohe Anforderungen an Repräsentativität und Vergleichbarkeit können jedoch abschreckend wirken.
Erforderlich ist: eine klare Priorisierung kollektiver Lösungen, etwa durch landesweite Korridore und vereinfachte Prüfmechanismen.
7. Vereinfachte Verfahren müssen realitätsnah sein
Die Beschränkung vereinfachter Verfahren auf unveränderte Parameter entspricht nicht der Praxis, in der sich Belegung, Personalstruktur und Anforderungen kontinuierlich ändern.
Erforderlich ist: die Einführung von Toleranzkorridoren und vereinfachten Anpassungsmechanismen, auch bei moderaten Veränderungen.
8. Tariftreue sollte systematisch privilegiert werden
Einrichtungen mit tarifgebundener Vergütung (z. B. AVR, TVöD) leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Systems.
Erforderlich ist: ein „Fast Track“-Verfahren mit automatischer Fortschreibung entlang der Tarifentwicklung und eines Sachkostenindex – anstelle jährlicher Vollprüfungen.
9. Bürokratieabbau braucht verbindliche Streichregeln
Ohne klare Mechanismen zum Abbau bestehender Berichtspflichten führen neue Anforderungen zwangsläufig zu Mehrbelastung.
Erforderlich ist: die konsequente Umsetzung eines „One in, two out“-Prinzips mit transparenter Benennung entfallender Pflichten.
10. Bescheidlaufzeiten sind existenzrelevant
Verzögerungen bei Sozialhilfe- oder Pflegegradentscheidungen führen zu erheblichen Finanzierungslücken.
Erforderlich ist: ein bundesweiter Standard für Abschlagszahlungen sowie verbindliche Maximalfristen für Bescheide.
11. Systemrisiken müssen fair verteilt werden
Pflegeeinrichtungen tragen erhebliche Risiken (z. B. Infektionsgeschehen, Auslastungsschwankungen), die bislang unzureichend abgebildet werden.
Erforderlich ist: die Möglichkeit, Wagniskosten prospektiv und angemessen (mindestens 5 %) in die Kalkulation einzubeziehen.
12. Digitalisierung muss sich im Personaleinsatz niederschlagen
Investitionen in digitale Lösungen führen nur dann zu echter Entlastung, wenn Effizienzgewinne auch strukturell anerkannt werden.
Erforderlich ist: ein Regelwerk, das nachweisbare Effizienzgewinne (z. B. durch Sprachdokumentation) als Personalgutschrift im Stellenschlüssel berücksichtigt.
Kernsätze:
- Entbürokratisierung heißt: weniger Nachweise, weniger Schleifen, klare Fristen – nicht nur digitale Formulare.
- Wenn die rüE jährlich Verhandlungsstaus erzeugt, braucht es Index-Logiken und einen Fast Track, wenn die Grundlagen der Einrichtungen gleich bleiben.
- Versorgungsrealität schlägt Paragraf: Verfahren müssen schnell, planbar und liquiditätssicher sein – sonst gerät die Versorgung vor Ort in Gefahr.
Der Verhandlungsstau kommt nicht durch das rüE (regional übliches Entlohnungsniveau), sondern durch den gelebten Zwang der Kassen, zu Einzelverhandlungen!
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