Veröffentlicht am 2. August 2022 von RKP
„Zeitnahe Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen wäre das Nonplusultra“.
Arbeitgeber aus der Pflege beklagen unsinnige Bürokratie und mangelnde Abstimmung
Gelsenkirchen, 02.08.2022: Mitte letzter Woche hat sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann ausdrücklich gegen die Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Pflege ausgesprochen. „Wir Pflegearbeitgeber begrüßen ausdrücklich, dass Minister Laumann sich für ein Ende der Impfpflicht in der Pflege einsetzt. Am 1. Oktober endet für viele Mitarbeiter der Geimpften-Status. Das bedeutet Unsicherheit und Aufwand für drei Monate im Herbst für eine Pflicht, die aufgehoben werden soll. Den Aufwand sollte der Gesetzgeber den Pflegeanbietern ersparen, damit Zeit für die Versorgung der Menschen frei wird,“ erklärt Thomas Eisenreich vom Betreuungsdienstleister Home Instead als Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege.
Der Gesundheitsminister führte in seiner Erklärung an, dass die Impfung keine Ansteckungen vermeidet und daher nicht als „Nonplusultra“ angesehen werden kann. Er will sich dafür einsetzen, dass die Maßnahme – wie im Infektionsschutzgesetz aktuell vorgesehen – zum Jahresende ausläuft und der §20a IfSG ersatzlos gestrichen wird. „Wir freuen uns über den Vorstoß des Ministers, fragen uns aber, warum die Impfpflicht dann nicht sofort ausgesetzt wird oder zumindest, wie in Bayern klargestellt wird, dass die angekündigten Sanktionen nicht vollzogen werden?“, stellt Thomas Eisenreich die auf der Hand liegenden Fragen. Außerdem greifen ab dem 1. Oktober neue Regeln für die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Dann gelten nur noch diejenigen als vollständig geimpft, die schon die Booster-Impfung bekommen haben. Thomas Eisenreich erklärt: „Bisher reicht für diesen Status die zweifache Impfung. Dann müssten die Prüfungen der Gesundheitsämter und die Nachweisführung durch die Träger also wieder von vorne losgehen, obwohl die Impfpflicht Ende des Jahres wohl schon wieder auslaufen wird. Das führt zu unnötiger Bürokratie in den Pflegediensten und bei den Gesundheitsämtern.“
Bis zum 01. Juli haben die örtlichen Gesundheitsbehörden über 12.000 Anhörungen an das Ministerium zurückgemeldet. Allerdings wurden lediglich 66 Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen. In rund 3.000 Fällen sind „beabsichtigte Verfahren in der Pipeline“. Auch bei der Umsetzung der Meldepflichten ist mal wieder ein Corona-Flickenteppich entstanden. Unternehmen, die an verschiedenen Orten tätig sind, beklagen schon lange die Uneinheitlichkeit im Vorgehen der Gesundheitsämter. „Wir haben an fast jedem Standort unterschiedliche Eingabemasken für die gleichen Inhalte. Man kam nicht umhin, sich eine eigene Taskforce einzurichten“, berichtet beispielhaft Sabrina Moskei von der AWO Seniorendiensten Niederrhein gGmbH, die Einrichtungen in mehreren Städten im Ruhrgebiet betreibt. Die Abteilungsleiterin für Pflege und Organisation legt dann noch nach: „Für unsere Beschäftigten ist unverständlich, warum für sie eine Impfpflicht gilt, während Angehörige und Besucher einer solchen nicht unterliegen. Unsere Mitarbeitenden sind von sich aus daran interessiert, sich selbst und die Kund*innen zu schützen, das zeigt auch die hohe Impfquote, die wir bereits vor Einführung der Impfplicht hatten. Für mich stellt sich immer mehr die Frage: Wer schützt eigentlich uns?“
Für die Ruhrgebietskonferenz-Pflege ist schon jetzt die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Farce. „Es wurde eine umfassendes Melde- und Berichtswesen eingeführt, bei dem viel Papier produziert worden ist. Eine konsequente Anwendung des Gesetzes haben wir nicht erlebt. Wie sich jetzt zeigt, ist das wohl auch gut so gewesen“, kann sich Ulrich Christofczik vom Christophoruswerk in Duisburg und ebenfalls Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege einen Seitenhieb auf die Politik nicht verkneifen und wird abschließend konkret: „Eine Impflicht nur für die Gesundheitsberufe haben viele unserer Mitarbeitenden als ungerecht erlebt. Für uns wäre die umgehende Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht, unmittelbar nach Ende der parlamentarischen Sommerpause, das Nonplusultra“