Veröffentlicht am 19. Januar 2022 von RKP

Impfpflichtgipfel am 27. Januar 2022

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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege wirft ihre Schatten voraus. Ab dem 15.03.2021 müssen allen Beschäftigten nachweislich entweder geimpft bzw. genesen sein oder ein ärztliches Attest, das sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Es droht ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot für Mitarbeitende, die keine dieser Bescheinigungen vorweisen können. Das wirft bereits jetzt jede Menge Fragen auf, die sehr zeitnah geklärt werden müssen. Schließlich läuft der Countdown zur Impfung für Beschäftigte, die bislang noch nicht immunisiert sind, bald ab.

Foto: Berit Kessler/ stock.adobe.com

Neben den zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen geht es auch um die Abstimmung der Abläufe mit den örtlichen Gesundheitsämtern. Diese sind bekanntlich ab dem 16. März 2022 von den Unternehmen über Beschäftigte zu informieren, die keinen gültigen Impf- oder Genesenennachweis bzw. eine Kontraindikations-Bescheinigung vorweisen können. Daraufhin kann die Gesundheitsbehörde dann den betroffenen Beschäftigten verbieten, die Räumlichkeiten des Arbeitgebers zu betreten bzw. dort tätig zu sein.

Wir von der Ruhrgebietskonferenz-Pflege befürchten mal wieder einen Flickenteppich bei der konkreten Ausgestaltung der Abläufe rund um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und laden deshalb die kommunalen Entscheider zu einem digitalen „Impfpflicht-Gipfel“ ein:

online (Zoom) 27. Januar 2022, 14:30 bis 16:00 Uhr. Melden Sie sich hier an.

Es geht uns in erster Linie um die Klarheit und Einheitlichkeit der Vorgehensweise und der Kriterien für die geforderte Kontraindikations-Bescheinigungen. Gerade Unternehmen, die in mehreren Städten Einrichtungen betreiben, befürchten ein Durcheinander der behördlichen Zuständigkeiten und Vorgaben. Auf dem Impfpflichtgipfel wollen wir möglichst viele Fragen und Antworten rund um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sammeln und bearbeiten. Es wird Zeit für eine gute Vorbereitung.

Nähere Infos erhalten Sie von Roland Weigel, Koordinator der Ruhrgebietskonferenz-Pflege: weigel(at)kcr-net.de oder 0172 2844861.